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Seit dem 1. Januar 2023 gibt es im schweizerischen Aktienrecht eine wichtige Neuerung: Gesellschaften können ihren Anteilseignern und Anteilseignerinnen eine Zwischendividende ausschütten. Damit eröffnet der Gesetzgeber Unternehmen eine flexiblere Möglichkeit, Gewinne an anteilshabende Personen auszuschütten, ohne zwingend bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung zu warten.
Was versteht man unter einer Zwischendividende?
Unter einer Zwischendividende versteht man eine Gewinnausschüttung innerhalb des laufenden Geschäftsjahres, also bevor der Jahresabschluss vorliegt und von der Generalversammlung genehmigt wurde. Bisher war die Ausschüttung grundsätzlich nur nach Feststellung des Jahresabschlusses zulässig. Mit der neuen Regelung können Unternehmen nun auch unterjährig Dividenden auszahlen, beispielsweise nach einem erfolgreichen Halbjahr.
Gesetzliche Grundlage seit 2023
Die Einführung der Zwischendividende erfolgte im Rahmen der Aktienrechtsrevision, die am 1.1.2023 in Kraft trat.
Die Ausschüttung einer Zwischendividende setzt voraus:
- einen Zwischenabschluss, der die Grundlage für die Berechnung bildet,
- eine Prüfung dieses Zwischenabschlusses durch die Revisionsstelle (Sofern die Pflicht zur Prüfung der Jahresrechnung besteht (oder alle Anteilseigner und Anteilseignerinnen der Zwischendividende zugestimmt haben, dann muss keine Revision vorgenommen werden).
- einen Beschluss der Generalversammlung, da nur dieser über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden darf.
Damit wird sichergestellt, dass auch bei unterjährigen Ausschüttungen die Rechte der Gläubiger und Gläubigerinnen gewahrt bleiben und die Ausschüttung auf einer soliden Basis erfolgt.
Vorteile für Unternehmen und Anteilshabende
Die Möglichkeit der Zwischendividende bringt verschiedene Vorteile mit sich:
- Flexibilität: Unternehmen können auf eine gute Geschäftsentwicklung reagieren und Gewinne zeitnah an die Aktionäre weitergeben.
- Attraktivität für Investoren: Regelmässige oder zusätzliche Ausschüttungen können ein Unternehmen für Investoren interessanter machen.
- Planungssicherheit für Anteilseigner & Anteilseignerinnen: Gerade institutionelle Anleger und Anlegerinnen schätzen berechenbare Ausschüttungen, auch unterjährig.
- Steuerliche Optimierung: Die Anteilseigner und Anteilseignerinnen können ihre Ausschüttungen zwischen den Jahren schieben, um allenfalls die Progression zu glätten bzw. die Steuerplanung zu tätigen.
Strategische Bedeutung für Unternehmen
Die Möglichkeit, eine Zwischendividende auszuschütten, kann auch Teil einer langfristigen Ausschüttungspolitik sein. Unternehmen können ihre Anteilseigner und Anteilseignerinnnen regelmässig am Erfolg beteiligen und dadurch das Vertrauen in die Stabilität der Gesellschaft stärken. Gleichzeitig signalisiert eine solche Ausschüttung eine gesunde Finanz- und Liquiditätslage. Gerade für börsennotierte Gesellschaften kann die Einführung von Zwischendividenden ein wichtiger Schritt sein, um sich im Wettbewerb um Investoren besser zu positionieren.
Wichtige Punkte in der Praxis
Unternehmen sollten bei der Einführung von Zwischendividenden Folgendes beachten:
- Der Zwischenabschluss muss nach den anerkannten Rechnungslegungsstandards erstellt werden.
- Die Generalversammlung bleibt entscheidungsbefugt, nicht der Verwaltungsrat allein.
- Check der Liquidität (Grundvoraussetzung)
- Einhaltung der formalen Rahmenbedingungen und freien Reserven: Es darf nur ausgeschüttet werden, was auch effektiv ausschüttbar ist.
- Eine sorgfältige Liquiditätsplanung ist entscheidend, damit die Ausschüttung nicht zu finanziellen Engpässen führt.
Fazit
Die seit dem 1. Januar 2023 mögliche Zwischendividende ist eine willkommene Erweiterung des schweizerischen Aktienrechts. Sie erlaubt es Unternehmen, ihre Gewinne zeitnah auszuschütten und erhöht gleichzeitig die Attraktivität für Anleger und Anlegerinnen. Damit steht den Gesellschaften ein modernes Instrument zur Verfügung, welches mehr Flexibilität schafft. Allerdings unter Beachtung klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen.
