Vorsorgeauftrag und Testament

Wer entscheidet, wenn Du es nicht mehr kannst?

Vorsorgeauftrag und Testament im Überblick

Ein Unfall, eine Krankheit oder ein plötzlicher Todesfall. Niemand rechnet damit, doch die Folgen können gravierend sein. Wer darf Entscheidungen treffen, wenn Du urteilsunfähig wirst? Wer erhält Dein Vermögen oder Deine Unternehmensanteile, wenn Du stirbst? Ohne klare rechtliche Regelungen entscheidet im Ernstfall das Gericht oder die gesetzliche Erbfolge, mit allen Verzögerungen, Unsicherheiten und möglichen Konflikten.

Mit einem Vorsorgeauftrag und einem Testament kannst Du rechtzeitig Klarheit schaffen. Für Deine Familie und, falls Du unternehmerisch tätig bist, auch für Dein Unternehmen.

Der Vorsorgeauftrag: Handlungsfähigkeit sichern

Der Vorsorgeauftrag ist eine besondere Verfügung nach Schweizer Recht (Art. 360 ff. ZGB). Er ermöglicht es, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Dich handeln dürfen.

Wichtige Inhalte eines Vorsorgeauftrags

  1. Vertrauensperson einsetzen
    Entscheiden Dich für jemanden, dem Du uneingeschränkt vertraust und der auch bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Bespreche dies am besten bereits jetzt mit der Person, ob diese bereit für diese Verantwortung ist.
  2. Aufgabenbereiche definieren
    Ein Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche regeln:
    • Personensorge (z. B. medizinische Fragen, Wohnsituation)
    • Vermögenssorge (Bankgeschäfte, Rechnungen, Verträge)
    • Vertretung im Rechtsverkehr (rechtlich verbindliche Entscheidungen, Unternehmensführung)
  3. Kommunikation und Vorbereitung
    Führe Gespräche mit den eingesetzten Personen: Was ist Ihnen wichtig? Wo sind relevante Unterlagen abgelegt? Welche Vorstellungen hast Du für persönliche und geschäftliche Entscheidungen?
  4. Rechte und Pflichten klären
    Vorsorgebeauftragte müssen über Ihre künftigen Aufgaben und die rechtlichen Konsequenzen Bescheid wissen.
  5. KESB-Validierung
    Der Vorsorgeauftrag tritt erst in Kraft, wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Urteilsunfähigkeit feststellt und den Auftrag validiert.

Du kannst eine Person für alle Bereiche einsetzen oder Aufgaben auf verschiedene Personen verteilen. Auch eine juristische Person (z. B. eine Bank) kann eingesetzt werden.

Formvorschriften für den Vorsorgeauftrag

Damit er gültig ist, muss er entweder:

  • eigenhändig erstellt sein (vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben), oder
  • öffentlich beurkundet werden (z. B. durch eine Notarin oder einen Notar).

Das Testament: Klarheit im Todesfall

Das Testament regelt, wer nach dem Tod Dein Vermögen und Deine Unternehmensanteile erhält.

Wichtige Punkte für Privatpersonen, Unternehmerinnen und Unternehmer

  • Gesetzliche Erbfolge
    Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass Pflichtteilsberechtigte gemeinsam erben. Oft passiert dies ohne klare Lösung für Immobilien, Vermögenswerte oder Unternehmensanteile.
  • Pflichtteile beachten
    Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf Pflichtteile. Über die restliche freie Quote kannst Du frei verfügen. Seit der Erbrechtsrevision 2023 wurde dieser freie Teil vergrössert. Das schafft zusätzlichen Spielraum.
  • Nachfolge klar regeln
    Wer soll das Unternehmen weiterführen? Sollen Erben abgefunden werden? Wie wird mit Anteilen oder Beteiligungen verfahren? Ein Testament kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit zu sichern.

Pflichtteile und freie Quote seit 2023

  1. Kinder (Nachkommen)
    • Pflichtteil: ½ des gesetzlichen Erbanspruchs (vorher ¾).
    • → dadurch vergrößert sich die freie Quote.
  2. Ehepartner/in oder eingetragene Partner/in
    • Pflichtteil: ½ des gesetzlichen Erbanspruchs.
    • Keine Änderung durch die Revision.
  3. Eltern
    • Früher hatten auch Eltern Pflichtteilsrechte.
    • Seit 2023 kein Pflichtteil mehr.
Konkretes Beispiel
  • Erblasser/in hinterlässt Kinder, aber keinen Ehepartner/in:
    • Kinder erhalten zusammen mind. ½ des Nachlasses (Pflichtteil).
    • Über die andere ½ (freie Quote) kann frei verfügt werden.
  • Erblasser/in hinterlässt Ehepartner/in + Kinder:
    • Ehepartner/in Pflichtteil: ¼
    • Kinder Pflichtteil: ¼
    • → zusammen ½ des Nachlasses gebunden → ½ frei verfügbar.
  • Erblasser/in hinterlässt nur Ehepartner/in, keine Kinder:
    • Pflichtteil Ehepartner: ½
    • ½ frei verfügbar.

Formvorschriften für Testamente

  • Eigenhändiges Testament: vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben.
  • Öffentliches Testament: vor einer Urkundsperson (z. B. Notarin) mit zwei Zeugen.
  • Mündliches Testament: nur in Notsituationen möglich, vor zwei Zeugen; später muss es bestätigt werden.
  • Erbvertrag: öffentlich beurkundet, bindet alle Parteien und bietet zusätzliche Sicherheit, besonders bei komplexen Familienverhältnissen.

Warum sind diese Instrumente so wichtig?

Fehlt ein Vorsorgeauftrag oder Testament, kann das bedeuten:

  • Entscheidungen werden durch Behörden oder Gerichte verzögert.
  • Geschäftliche Verpflichtungen können nicht erfüllt werden.
  • Unternehmensanteile geraten in Erbengemeinschaften, die blockieren oder verkaufen wollen.
  • Pflichtteilsansprüche entziehen Kapital und gefährden die Liquidität.
  • Familien geraten in Konflikte, die mit klaren Regelungen vermeidbar wären.

Tipps für die Praxis

  1. Dokumente regelmässig prüfen: Änderungen in Familie, Finanzen oder Unternehmen erfordern Aktualisierungen.
  2. Klare Ablage schaffen: Unterlagen sollten sicher, aber auffindbar hinterlegt sein.
  3. Erbvertrag erwägen: Besonders sinnvoll bei mehreren Erben oder komplexen Vermögens- und Unternehmenssituationen.
  4. Professionelle Beratung nutzen: Treuhänder und Treuhänderinnen, Notare und Notarinnen, oder Anwälte und Anwältinnen stellen sicher, dass alle Formvorschriften eingehalten und Ihre Ziele umgesetzt werden.

Fazit

Ob privat oder geschäftlich: Ein Vorsorgeauftrag und ein Testament schaffen Klarheit für den Ernstfall. Sie sichern Handlungsfähigkeit, vermeiden Streitigkeiten und schützen sowohl das private Umfeld als auch ein Unternehmen. Wer vorsorgt, übernimmt Verantwortung. Für sich selbst, für seine Familie und für Mitarbeitende.

Wir beraten Dich gerne persönlich und unterstützen Dich bei der Erstellung Deines Vorsorgeauftrags.

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