Krypto-Wallet nie angegeben?

Was Du tun kannst, wenn es plötzlich viel wert ist.

Wenn Du Deine Kryptowährungen über mehrere Jahre hinweg nicht in der Steuererklärung angegeben hast, obwohl der Vermögenswert das steuerbare Minimum überschritten hat, liegt aus Sicht der Steuerbehörden ein Versäumnis vor. Wird dieses entdeckt, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Doch es gibt einen Weg, die Situation ohne Busse zu bereinigen.

Die Lösung: Straflose Selbstanzeige (Art. 175 Abs. 3 DBG)

Die Schweiz ermöglicht einmalig eine straflose Selbstanzeige. Das bedeutet: Wer von sich aus auf die Steuerbehörde zugeht und nicht deklarierte Vermögenswerte offenlegt, wird nicht gebüsst – unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. Einmaligkeit – die Selbstanzeige darf pro Person nur einmal erfolgen.
  2. Kenntnis – sie muss vor einer Entdeckung durch die Steuerbehörden erfolgen.
  3. Vollständigkeit – alle betroffenen Jahre und alle nicht deklarierten Vermögenswerte müssen offengelegt werden.
  4. Kooperation – man muss bei der Nachbesteuerung mitwirken und die geschuldeten Steuern inklusive Verzugszinsen nachzahlen.

Wichtig: Auch wenn der ursprüngliche Betrag gering war. Entscheidend ist der heutige Wert. Wer ein nicht deklariertes Wallet mit relevantem Wert hält, riskiert ohne Selbstanzeige empfindliche Sanktionen.

Was solltest Du jetzt konkret tun?

  1. Wallet-Historie zusammenstellen
    Liste alle relevanten Wallets, Börsenkonten, Transaktionen und Guthaben auf. Auch ältere Paper Wallets oder inaktive Konten zählen.
  2. Jahresendwerte pro Steuerjahr ermitteln
    Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich Referenzkurse für die gängigen Coins .Diese Werte sind für die Vermögenssteuer relevant.
  3. Treuhänder oder Steuerberater hinzuziehen
    Die Selbstanzeige sollte professionell vorbereitet und formal korrekt abgewickelt werden.
  4. Selbstanzeige einreichen
    Die Anzeige kann formfrei erfolgen, sollte aber klar strukturiert und vollständig sein. Wir als Dein Treuhänder wissen, wie das je nach Kanton gehandhabt wird.
  5. Nachbesteuerung akzeptieren und begleichen
    Eine Busse wird nicht erhoben, es fallen aber die nachträglichen Steuern und Verzugszinsen an.

Fazit: Ehrlichkeit lohnt sich – auch mit Krypto

Die Schweiz bietet mit der straflosen Selbstanzeige eine faire Möglichkeit, Versäumnisse ohne Sanktionen zu korrigieren. Wer Kryptowährungen über Jahre hinweg nicht angegeben hat, sollte diese Chance nutzen – bevor die Steuerbehörden davon erfahren.

Gerade in einem Bereich wie Krypto, in dem Kursschwankungen extrem sein können, ist Transparenz der beste Weg, langfristig ruhig zu schlafen. Der Aufwand für die Selbstanzeige ist überschaubar, die Konsequenzen bei Entdeckung ohne Selbstanzeige hingegen nicht.

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